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Franchisen werden an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung angepasst

Bern, 28.03.2018 - Die Franchisen müssen künftig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 beschlossen, dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu überweisen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.

Seit 1996 haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten mit diesem Anstieg nicht Schritt halten konnten. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament Ende 2016 eine Motion von Ständerat Ivo Bischofberger (15.4157) angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so zu ändern, dass die Franchisen an die Kostenentwicklung in der OKP angepasst werden.

Der Bundesrat schlägt vor, dass alle Franchisen der erwachsenen Versicherten um 50 Franken angehoben werden, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen. Die Franchisenanpassungen erfolgen somit in unterschiedlichen Zeitabständen je nach Kostenwachstum. Der neue Mechanismus hat zur Folge, dass erwachsene Versicherte sich stärker an den Kosten beteiligen müssen.

Ziel der Motion ist, die Eigenverantwortung der Versicherten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu stärken und den Anstieg der Gesundheitskosten und damit der Prämien einzudämmen.

                    

Bundesamt für Gesundheit

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