Bern, 24.05.2018 - Der Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» wird bis 2021 verlängert. Dies hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen an seiner Sitzung vom 24. Mai 2018 beschlossen. Im Weiteren haben sich Bund und Kantone über die neue Regelung zur Zulassung der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie über Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ausgetauscht.
2013 haben Bund und Kantone den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» gestartet. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, von rund 13 (Stand 2013) auf 20 Spenderinnen und Spender pro Million Einwohnerinnen und Einwohner. Weil noch nicht alle Massnahmen des Aktionsplans vollständig umgesetzt sind, hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» entschieden, den Aktionsplan bis Ende 2021 weiterzuführen.
Thema des Treffens war auch die neue Zulassungsregelung der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Der Bundesrat hat dazu am 9. Mai 2018 eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Um eine Überversorgung zu verhindern, sollen die Kantone neu selber für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen vorschreiben können. Die Kantone unterstützen diese neue Regelung, die im Sommer 2019 die provisorische Zulassungsbeschränkung ablösen soll.
Schliesslich haben Bund und Kantone sich über das erste Paket von Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ausgetauscht. Dieses hat der Bundesrat Ende März 2018 als Teil eines Kostendämpfungsprogramms verabschiedet. So sollen die Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert sowie ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem bei Arzneimitteln eingeführt werden. Die Vernehmlassung dazu wird im Herbst 2018 eröffnet.
Bundesamt für Gesundheit
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