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Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckerteststreifen werden weiter gesenkt

Bern, 19.06.2018 - Für Blutzuckerteststreifen werden die Höchstvergütungsbeträge (HVB), die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, weiter gesenkt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zudem entschieden, dass neu die Kosten der Stammzelltransplantationen zur Behandlung von gewissen Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose vergütet werden. Die Analysenliste wird aktualisiert, indem obsolete Positionen gestrichen und mehrfach tarifierte vereinfacht werden.

Die Senkung des Höchstvergütungsbeitrages (HVB) bei Reagenzträgern für Blutzuckertests erfolgt schrittweise: Per 1. Juli 2018 wird der HVB, abgestimmt auf die jeweilige Packungsgrösse, um 10 Prozent gesenkt. Eine weitere Senkung, unabhängig von der Packungsgrösse, erfolgt auf den 1. Januar 2019. Insgesamt werden Einsparungen für die OKP im Umfang von rund 10 Millionen CHF pro Jahr erwartet. Letztmals wurde eine Senkung um 10% im Rahmen der Sofortmassnahmen per 1. Januar 2017 vorgenommen.

 

Kostenvergütung bei Stammzelltransplantationen und Fetttransplantationen

Die OKP übernimmt ab dem 1. Juli 2018 die Kosten für Stammzelltransplantationen zur Behandlung von gewissen Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose (MS), wenn die Behandlungen im Rahmen einer Studie des Universitätsspitals Zürich erfolgen. Die Leistungspflicht ist bis Ende 2024 befristet. Bis dahin werden die Behandlungen evaluiert. In Frage kommt die Stammzelltransplantation bei Patientinnen und Patienten mit aggressiven Verlaufsformen.

 

Ebenfalls vergütungspflichtig sind ab dem 1. Juli 2018 Eigenfetttransplantationen, die bei einer operativen Brustrekonstruktion vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Transplantationen durch Fachärzte für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie nach einer medizinisch indizierten Brustamputation oder teilweisen Brustentfernung vorgenommen werden. Die Vergütungspflicht ist verknüpft mit einer Evaluation dieser Leistung und daher bis zum 30. Juni 2023 befristet.

Revision der Analysenliste

Die vollständig revidierte Analysenliste (AL) wurde per 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt. Aufgrund der schnellen Entwicklung der medizinischen Labordiagnostik sind regelmässige Anpassungen der AL erforderlich. Im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 führt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) deshalb eine erneute Revision der Analysenliste (Projekt transAL) durch. Das EDI hat beschlossen, in einem ersten Schritt per 1. September 2018 30 Positionen der AL zu streichen und 89 Positionen zu aktualisieren, so dass sie wieder dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Labortechnik entsprechen.

 

Kapitel Verbandmaterial und Diabetes abgeschlossen

Die Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurde fortgesetzt. Die Kapitel Verbandmaterial und Diabetes konnten abgeschlossen werden.

 

Ambulant vor stationär

Ab dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen von Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der OKP vergütet. Dies hat das Departement bereits im Februar 2018 entschieden. Die besonderen Umstände, die trotzdem einen stationären Eingriff rechtfertigen können, wurden nun ebenfalls frühzeitig definiert und sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) neu aufgeführt (Anhang 1a). Die Tarifpartner sind nun gefordert, für die Umsetzung der erforderlichen Kontrollprozesse eine gemeinsame Lösung zu finden. Das BAG begleitet die Arbeiten.

 

Bundesamt für Gesundheit

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