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Erleichterter Zugang zu Medizinalcannabis und Studien zum Freizeitkonsum

Bern, 4.7.2018 - Der Bundesrat möchte die Regelung zu Cannabis anpassen, um angemessen auf die Chancen und Risiken einzugehen, die mit dieser Substanz verbunden sind. Zum einen will er den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern, die diese Substanz benötigen. Zum anderen beabsichtigt der Bundesrat, wissenschaftliche Studien über alternative Regelungsmodelle für den Freizeitkonsum von Cannabis zu ermöglichen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 einen Pilotversuchsartikel in die Vernehmlassung geschickt. 

Wie andere Betäubungsmittel auch ist Cannabis nicht nur ein Genuss-, sondern auch ein Heilmittel. In der Schweiz wurden 2017 rund 3000 Patientinnen und Patienten damit behandelt. Oft handelt es sich dabei um ältere Menschen oder Personen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium. Medizinalcannabis kann die Schmerzen der Betroffenen lindern, wenn andere Behandlungsmethoden versagt haben.

 

Damit dies möglich ist, müssen die Patientinnen und Patienten heute gemäss Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dieses Verfahren verzögert jedoch den Behandlungsstart und erschwert den Zugang.

 

Der Bundesrat möchte deshalb den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Das EDI erarbeitet bis im Sommer 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.

 

Pilotversuchsartikel

Laut Schätzungen konsumieren in der Schweiz über 200'000 Personen regelmässig Cannabis zu Freizeitzwecken. Obwohl das geltende Gesetz diesen Konsum verbietet und unter Strafe stellt, geht diese Zahl nicht zurück. 

 

Gleichzeitig floriert der Schwarzmarkt, und die Konsumentensicherheit ist aufgrund der fehlenden Qualitätskontrolle nicht gewährleistet. Vor diesem Hintergrund wollen mehrere Städte und Kantone, die mit dem Freizeitkonsum und dem Schwarzmarkt konfrontiert sind, wissenschaftliche Studien durchführen und damit andere Regelungsmodelle prüfen. Der Bundesrat möchte ihnen mit einer Anpassung des Rechtsrahmens ermöglichen, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Er schlägt deshalb vor, einen Pilotversuchsartikel in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Dieser Artikel gestattet wissenschaftliche Studien, ändert aber nichts am allgemeinen Verbot des Cannabiskonsums ausserhalb dieser Studien.

Die Pilotversuche sind zeitlich und räumlich strikt beschränkt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, und Minderjährige werden davon ausgeschlossen.

 

Der Pilotversuchsartikel selbst hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens 10 Jahren. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die politische Debatte zur Cannabis-Regelung. Die Bewilligung der Studien greift einem allfälligen späteren Entscheid zur Cannabis-Regelung in keiner Weise vor. Jede Änderung der Verbotsregelung müsste gegebenenfalls vom Parlament oder sogar vom Volk in einer Abstimmung genehmigt werden. Die Vernehmlassung zum Experimentierartikel dauert bis zum 25. Oktober 2018.

 

Bundesamt für Gesundheit 

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